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Ergotherapie Barth
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Vor der ersten Behandlung

Ergotherapie: Verordnung, Kosten und Ablauf

Sie haben eine Verordnung für Ergotherapie? Hier stehen die vier Schritte bis zur Behandlung – ohne Amtsdeutsch.

Grundlage

Ihre Verordnung und ihre Gültigkeit

Für eine ergotherapeutische Behandlung brauchen Sie in der Regel eine ärztliche Heilmittelverordnung, also das Rezept. Ausstellen kann sie Ihr Hausarzt, Kinderarzt oder ein Facharzt, etwa aus Neurologie oder Orthopädie.

28Kalendertage

So lange haben Sie ab dem Ausstellungsdatum Zeit, mit der Behandlung zu beginnen. Wird die Frist überschritten, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit und muss neu ausgestellt werden. Kürzer wird es, wenn das Rezept als dringlich gekennzeichnet ist oder aus dem Entlassmanagement des Krankenhauses stammt.

Welche Behandlung auf Ihrem Rezept stehen kann
Heilmittelverordnung, schematisch Ausstellungsdatum Frist beginnt hier Dringlich? Kürzere Frist Heilmittelposition welche Behandlung verordnet ist Anzahl Einheiten Hausbesuch muss vermerkt sein

Schematische Darstellung, kein Muster einer echten Verordnung. Auf Ihrem Rezept können die Felder anders heißen und anders angeordnet sein.

In vier Schritten

So läuft Ihr erster Termin ab

1

Verordnung erhalten

Vom Haus-, Kinder- oder Facharzt. Achten Sie auf das Ausstellungsdatum – damit beginnt die Frist.

2

Termin vereinbaren

Telefonisch oder per E-Mail. Im Gespräch klären wir, was verordnet wurde, ob Hausbesuche vorgesehen sind und wann es losgehen kann.

3

Befundaufnahme

Etwa 30 Minuten. Wir lernen uns kennen und sprechen über Beschwerden, Ziele und Alltag. Daraus entsteht Ihr Therapieplan.

4

Die Therapie beginnt

Die verordneten Einheiten starten – abgestimmt auf Ihre persönlichen Ziele.

Was Sie zum ersten Termin mitbringen

  • Sich selbst – mehr ist für die Befundaufnahme in der Regel nicht nötig
  • Ihre ärztliche Verordnung
  • Später eventuell Handtuch oder Sportkleidung – ich sage rechtzeitig Bescheid
Kosten und Zuzahlung

Behandlungskosten und Zuzahlung

Liegt eine gültige Heilmittelverordnung vor, übernimmt die gesetzliche oder private Krankenkasse die Kosten der Ergotherapie in der Regel. Was bleibt, ist die gesetzliche Zuzahlung – wie hoch sie ausfällt, hängt von Ihrer Versicherungsform ab.

Die vier Abrechnungswege im Überblick. Die genannten Beträge sind gesetzlich geregelt und werden nicht von der Praxis festgelegt.
FallWas Sie zahlenAnmerkung
Gesetzlich versichert, ab 18 Jahren 15 € je Verordnung sowie 10 % der Behandlungskosten Gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung. Eine Befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren keine Zuzahlung Wird erst nach Bestätigung durch die Praxis ausgewiesen.
Privatversichert oder Selbstzahler Nach den geltenden Vergütungssätzen Auch Privatversicherte und Selbstzahler sind herzlich willkommen. Die Preise richten sich nach den jeweils geltenden Vergütungssätzen der Krankenkassen. Was auf Sie zukommt, besprechen wir vor Beginn der Behandlung.
Berufsgenossenschaft nach Arbeits- oder Wegeunfall Abrechnung über die Berufsgenossenschaft Sie gehen nicht in Vorleistung. Die Abrechnung läuft direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger.
Berufsgenossenschaft (BG)

Unfall: zahlt die Berufsgenossenschaft?

Nach Arbeits- oder Wegeunfällen können die Kosten für eine Ergotherapie auch über die Berufsgenossenschaft abgerechnet werden. Der Ablauf ist derselbe: Nach Erhalt der Verordnung vereinbaren Sie einen Termin, anschließend erfolgen Befundaufnahme und Therapie.

Welche Behandlung auf Ihrem Rezept stehen kann
Vertragsbedingung

Ausfallregelung: wenn ein Termin ausfällt

Bitte sagen Sie frühzeitig ab – am besten 24 Stunden vorher, telefonisch oder per E-Mail.

Dann kann ich den Termin weitergeben und die Wartezeit für andere verkürzen. Als Ausfallregelung gilt: Nicht oder zu spät abgesagte Termine können nach § 615 BGB privat in Rechnung gestellt werden, wenn sich niemand anderes findet.

Was Sie zur Ergotherapie mitbringen

Muss ich etwas zum ersten Termin mitbringen?

Für die Befundaufnahme benötigen Sie in der Regel nichts Besonderes – bringen Sie einfach sich selbst und Ihre ärztliche Verordnung mit.

Während der Befundaufnahme besprechen wir gemeinsam den weiteren Therapieverlauf. Falls für die folgenden Behandlungseinheiten zusätzliche Dinge wie ein Handtuch, Sportkleidung oder Turnschuhe benötigt werden, informiere ich Sie selbstverständlich rechtzeitig.

Werden die Kosten übernommen?

Liegt eine gültige ärztliche Heilmittelverordnung vor, werden die Kosten für die ergotherapeutische Behandlung in der Regel von Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse entsprechend der jeweiligen Versicherungsbedingungen übernommen. Die gesetzliche Zuzahlung ab 18 Jahren steht ausführlich im Abschnitt Kosten auf dieser Seite.

Was passiert, wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann?

Sagen Sie den Termin bitte möglichst frühzeitig ab, idealerweise 24 Stunden vorher, telefonisch oder per E-Mail. Den vollständigen Regeltext samt der Grundlage nach § 615 BGB finden Sie im Abschnitt Ausfallregelung auf dieser Seite.

Meine Verordnung ist älter als 28 Tage. Ist sie verfallen?

Sind seit dem Ausstellungsdatum mehr als 28 Tage vergangen, ist das Rezept ungültig. Sie brauchen dann ein neues von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Melden Sie sich trotzdem kurz – ich sage Ihnen, worauf beim neuen Rezept zu achten ist.

Was passiert, wenn die verordneten Einheiten aufgebraucht sind?

Gegen Ende der verordneten Einheiten besprechen wir, wie der Stand ist und ob eine Fortsetzung sinnvoll erscheint. Über eine Folgeverordnung entscheidet die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt. Ich halte den Verlauf schriftlich fest, damit Sie beim Arzttermin nichts aus dem Gedächtnis rekonstruieren müssen.

Muss der Hausbesuch auf der Verordnung stehen?

Ja. Hausbesuche sind nur möglich, wenn sie auf der ärztlichen Verordnung ausdrücklich vermerkt sind. Sprechen Sie das bitte bereits beim Arzttermin an, wenn eine Behandlung zu Hause oder in einer Einrichtung nötig ist. Fehlt der Vermerk, klären wir gemeinsam den weiteren Weg.

Kann ich mit einer laufenden Verordnung die Praxis wechseln?

Melden Sie sich in diesem Fall bitte telefonisch oder per E-Mail. Wir sehen uns die Verordnung und den bisherigen Behandlungsverlauf gemeinsam an.

Dürfen Eltern bei der Behandlung dabei sein?

Das besprechen wir beim ersten Telefonat und bei der Befundaufnahme, weil es vom Kind und vom Behandlungsziel abhängt.

Nächster Schritt

Brauche ich ein Rezept für Ergotherapie?

Haben Sie das Rezept, fehlt nur noch ein Termin. Melden Sie sich – den Rest klären wir im Gespräch.

Telefon06656 9116362 E-Mailkontakt@ergotherapie-barth.de
SprechzeitenMo, Di, Do, Fr
Termin anfragen

Während einer Behandlung geht niemand ans Telefon. Eine Nachricht genügt – ich melde mich innerhalb von 48 Stunden zurück.

Vor der ersten Behandlung

Ergotherapie: Verordnung, Kosten und Ablauf

Vier Punkte sind vor der ersten Behandlung zu klären: Ihre ärztliche Verordnung, der Weg zum ersten Termin, die Kosten und die Regelung bei abgesagten Terminen.

Grundlage

Ihre Verordnung und ihre Gültigkeit

Für eine ergotherapeutische Behandlung brauchen Sie in der Regel eine ärztliche Heilmittelverordnung, also das Rezept. Ausstellen kann sie Ihr Hausarzt, Kinderarzt oder ein Facharzt, etwa aus Neurologie oder Orthopädie.

Die Behandlung sollte grundsätzlich innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellungsdatum der Verordnung begonnen werden. In Ausnahmefällen (z. B. bei einem als dringlich gekennzeichneten Rezept oder Entlassmanagement aus dem Krankenhaus) gelten kürzere Fristen.

Wenn Ihre Verordnung schon älter ist

Sind seit dem Ausstellungsdatum mehr als 28 Tage vergangen, ist das Rezept ungültig. Sie brauchen dann ein neues von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Melden Sie sich trotzdem kurz – ich sage Ihnen, worauf beim neuen Rezept zu achten ist.

Welche Behandlung auf Ihrem Rezept stehen kann
Heilmittelverordnung, schematisch Ausstellungsdatum Frist beginnt hier Dringlich? Kürzere Frist Heilmittelposition

Schematische Darstellung, kein Muster einer echten Verordnung.

In vier Schritten

So läuft Ihr erster Termin ab

1

Verordnung erhalten

Sie bekommen die ärztliche Heilmittelverordnung von Ihrem Haus-, Kinder- oder Facharzt. Achten Sie auf das Ausstellungsdatum, denn damit beginnt die 28-Tage-Frist.

2

Termin vereinbaren

Telefonisch oder per E-Mail. Im Gespräch klären wir, was verordnet wurde, ob Hausbesuche vorgesehen sind und wann es losgehen kann.

3

Befundaufnahme

Beim ersten Termin findet die ergotherapeutische Befundaufnahme statt. Diese dauert in der Regel etwa 30 Minuten. Dabei lernen wir uns kennen, besprechen Ihre Beschwerden, Ziele und Ihren Alltag und führen – je nach Verordnung – geeignete Tests und Untersuchungen durch.

4

Die Therapie beginnt

Die verordneten Einheiten starten – abgestimmt auf Ihre persönlichen Ziele.

Was Sie zum ersten Termin mitbringen

  • Sich selbst – mehr ist für die Befundaufnahme in der Regel nicht nötig
  • Ihre ärztliche Verordnung
  • Später eventuell Handtuch oder Sportkleidung – ich sage rechtzeitig Bescheid
Anfahrt und Parkplätze
Kosten und Zuzahlung

Behandlungskosten und Zuzahlung

Die vier Abrechnungswege im Überblick. Die genannten Beträge sind gesetzlich geregelt und werden nicht von der Praxis festgelegt.

Gesetzlich versichert, ab 18 Jahren

Was Sie zahlen
15 € je Verordnung sowie 10 % der Behandlungskosten
Anmerkung
Gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung. Eine Befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren

Was Sie zahlen
keine Zuzahlung
Anmerkung
Wird erst nach Bestätigung durch die Praxis ausgewiesen.

Privatversichert oder Selbstzahler

Was Sie zahlen
Nach den geltenden Vergütungssätzen
Anmerkung
Auch Privatversicherte und Selbstzahler sind herzlich willkommen. Die Preise richten sich nach den jeweils geltenden Vergütungssätzen der Krankenkassen. Was auf Sie zukommt, besprechen wir vor Beginn der Behandlung.

Berufsgenossenschaft nach Arbeits- oder Wegeunfall

Was Sie zahlen
Abrechnung über die Berufsgenossenschaft
Anmerkung
Sie gehen nicht in Vorleistung. Die Abrechnung läuft direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger.

Liegt eine gültige ärztliche Heilmittelverordnung vor, werden die Kosten für die ergotherapeutische Behandlung in der Regel von Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse entsprechend der jeweiligen Versicherungsbedingungen übernommen.

Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren müssen grundsätzlich eine gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung leisten. Diese beträgt 15 € je Verordnung sowie 10 % der Behandlungskosten. Von der Zuzahlung können Patientinnen und Patienten unter bestimmten Voraussetzungen befreit sein, beispielsweise wenn eine Zuzahlungsbefreiung der Krankenkasse vorliegt.

Selbstzahler erhalten vor Behandlungsbeginn selbstverständlich eine transparente Information über die entstehenden Kosten.

Legasthenie-Training als Selbstzahlerleistung
Berufsgenossenschaft (BG)

Unfall: zahlt die Berufsgenossenschaft?

Nach Arbeits- oder Wegeunfällen können die Kosten für eine Ergotherapie auch über die Berufsgenossenschaft abgerechnet werden. Der Ablauf ist derselbe: Nach Erhalt der Verordnung vereinbaren Sie einen Termin, anschließend erfolgen Befundaufnahme und Therapie.

Welche Behandlung auf Ihrem Rezept stehen kann
Vertragsbedingung

Ausfallregelung: wenn ein Termin ausfällt

Bitte sagen Sie frühzeitig ab – am besten 24 Stunden vorher, telefonisch oder per E-Mail.

Dann kann ich den Termin weitergeben und die Wartezeit für andere verkürzen. Als Ausfallregelung gilt: Nicht oder zu spät abgesagte Termine können nach § 615 BGB privat in Rechnung gestellt werden, wenn sich niemand anderes findet.

Was Sie zur Ergotherapie mitbringen

Muss ich etwas zum ersten Termin mitbringen?

Für die Befundaufnahme benötigen Sie in der Regel nichts Besonderes – bringen Sie einfach sich selbst und Ihre ärztliche Verordnung mit.

Während der Befundaufnahme besprechen wir gemeinsam den weiteren Therapieverlauf. Falls für die folgenden Behandlungseinheiten zusätzliche Dinge wie ein Handtuch, Sportkleidung oder Turnschuhe benötigt werden, informiere ich Sie selbstverständlich rechtzeitig.

Werden die Kosten übernommen?

Liegt eine gültige ärztliche Heilmittelverordnung vor, werden die Kosten für die ergotherapeutische Behandlung in der Regel von Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse entsprechend der jeweiligen Versicherungsbedingungen übernommen. Die gesetzliche Zuzahlung ab 18 Jahren steht ausführlich im Abschnitt Kosten auf dieser Seite.

Was passiert, wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann?

Sagen Sie den Termin bitte möglichst frühzeitig ab, idealerweise 24 Stunden vorher, telefonisch oder per E-Mail. Den vollständigen Regeltext samt der Grundlage nach § 615 BGB finden Sie im Abschnitt Ausfallregelung auf dieser Seite.

Meine Verordnung ist älter als 28 Tage. Ist sie verfallen?

Sind seit dem Ausstellungsdatum mehr als 28 Tage vergangen, ist das Rezept ungültig. Sie brauchen dann ein neues von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Melden Sie sich trotzdem kurz – ich sage Ihnen, worauf beim neuen Rezept zu achten ist.

Was passiert, wenn die verordneten Einheiten aufgebraucht sind?

Gegen Ende der verordneten Einheiten besprechen wir, wie der Stand ist und ob eine Fortsetzung sinnvoll erscheint. Über eine Folgeverordnung entscheidet die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt. Ich halte den Verlauf schriftlich fest, damit Sie beim Arzttermin nichts aus dem Gedächtnis rekonstruieren müssen.

Muss der Hausbesuch auf der Verordnung stehen?

Ja. Hausbesuche sind nur möglich, wenn sie auf der ärztlichen Verordnung ausdrücklich vermerkt sind. Sprechen Sie das bitte bereits beim Arzttermin an, wenn eine Behandlung zu Hause oder in einer Einrichtung nötig ist. Fehlt der Vermerk, klären wir gemeinsam den weiteren Weg.

Kann ich mit einer laufenden Verordnung die Praxis wechseln?

Melden Sie sich in diesem Fall bitte telefonisch oder per E-Mail. Wir sehen uns die Verordnung und den bisherigen Behandlungsverlauf gemeinsam an.

Dürfen Eltern bei der Behandlung dabei sein?

Das besprechen wir beim ersten Telefonat und bei der Befundaufnahme, weil es vom Kind und vom Behandlungsziel abhängt.

Brauche ich ein Rezept für Ergotherapie?

Dann melden Sie sich gern. In einem kurzen Telefonat klären wir das Wichtigste und finden einen Termin für die Befundaufnahme.

06656 9116362

Mo, Di und Do von 8 bis 18 Uhr, Fr von 8 bis 15 Uhr – Termine nur nach Vereinbarung. Mittwoch und am Wochenende ist die Praxis geschlossen.

Während einer Behandlung geht am Telefon niemand ran. Hinterlassen Sie gern eine Nachricht oder schreiben Sie mir – ich melde mich innerhalb von 48 Stunden zurück.

E-Mail: kontakt@ergotherapie-barth.de

Termin anfragen
Vor der ersten Behandlung

Ergotherapie: Verordnung, Kosten und Ablauf

Vier Dinge sind vorab zu klären: Ihre Verordnung und ihre Frist, der Weg zum ersten Termin, die Kosten und die Regelung bei abgesagten Terminen.

Grundlage

Ihre Verordnung und ihre Gültigkeit

Für eine ergotherapeutische Behandlung brauchen Sie in der Regel eine ärztliche Heilmittelverordnung. Ausstellen kann sie Ihr Haus- oder Kinderarzt oder eine Fachärztin, je nach Erkrankung.

28 Kalendertage ab Ausstellungsdatum haben Sie Zeit, mit der Behandlung zu beginnen. Bei dringlich gekennzeichneten Rezepten oder aus dem Entlassmanagement gelten kürzere Fristen.

Heilmittelverordnung, schematisch Ausstellungsdatum Frist beginnt hier Dringlich? Kürzere Frist Heilmittelposition welche Behandlung verordnet ist Anzahl Einheiten Hausbesuch muss vermerkt sein
Schematische Darstellung, kein Muster einer echten Verordnung. Auf Ihrem Rezept können die Felder anders heißen und anders angeordnet sein.
Meine Verordnung ist älter als 28 Tage

Sind seit dem Ausstellungsdatum mehr als 28 Tage vergangen, ist das Rezept ungültig. Sie brauchen dann ein neues von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Melden Sie sich trotzdem kurz – ich sage Ihnen, worauf beim neuen Rezept zu achten ist.

Muss der Hausbesuch auf der Verordnung stehen?

Ja. Hausbesuche sind nur möglich, wenn sie auf der Verordnung ausdrücklich vermerkt sind. Sprechen Sie das bitte schon beim Arzttermin an. Fehlt der Vermerk, klären wir gemeinsam den weiteren Weg.

Welche Behandlung auf Ihrem Rezept stehen kann
In vier Schritten

So läuft Ihr erster Termin ab

  1. 1

    Verordnung erhalten

    Achten Sie auf das Ausstellungsdatum – damit beginnt die 28-Tage-Frist.

  2. 2

    Termin vereinbaren

    Im Telefonat klären wir, welche Therapie verordnet wurde, ob Hausbesuche vorgesehen sind und wann die Befundaufnahme stattfinden kann.

  3. 3

    Befundaufnahme

    Etwa 30 Minuten. Wir besprechen Beschwerden, Ziele und Alltag; daraus entsteht Ihr Therapieplan.

  4. 4

    Die Therapie beginnt

    Die verordneten Einheiten starten, abgestimmt auf Ihre persönlichen Ziele.

Was Sie mitbringen

  • Sich selbst – mehr ist für die Befundaufnahme meist nicht nötig
  • Ihre ärztliche Verordnung
  • Später eventuell Handtuch oder Sportkleidung – darüber sage ich rechtzeitig Bescheid
Anfahrt und Parkplätze
Kosten und Zuzahlung

Was die Behandlung kostet

Die genannten Beträge sind gesetzlich geregelt und werden nicht von der Praxis festgelegt.

  • Gesetzlich versichert, ab 18 Jahren

    15 € je Verordnung plus 10 % der Behandlungskosten

    Gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung. Eine Befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

  • Kinder und Jugendliche unter 18

    keine Zuzahlung

    Wird erst nach Bestätigung durch die Praxis ausgewiesen.

  • Privatversichert oder Selbstzahler

    Nach den geltenden Vergütungssätzen

    Privatversicherte und Selbstzahler sind herzlich willkommen. Die Preise richten sich nach den geltenden Vergütungssätzen und werden vor Beginn der Behandlung besprochen.

  • Berufsgenossenschaft

    Abrechnung über die BG

    Nach Arbeits- oder Wegeunfällen. Sie gehen nicht in Vorleistung. Die Abrechnung läuft direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger.

Ablauf über die Berufsgenossenschaft

Nach Arbeits- oder Wegeunfällen kann die Behandlung über die Berufsgenossenschaft laufen. Der Ablauf ist derselbe: Nach Erhalt der Verordnung vereinbaren Sie einen Termin, anschließend folgen Befundaufnahme und Therapie.

Wie die Abrechnung mit der Kasse läuft

Liegt eine gültige Heilmittelverordnung vor, übernimmt Ihre gesetzliche oder private Krankenkasse die Kosten in der Regel nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Von der Zuzahlung können Patientinnen und Patienten unter bestimmten Voraussetzungen befreit sein, etwa mit einer Zuzahlungsbefreiung der Krankenkasse.

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Vertragsbedingung

Wenn ein Termin ausfällt

Bitte sagen Sie möglichst früh ab – idealerweise 24 Stunden vorher, telefonisch oder per E-Mail.

So kann der Termin anderweitig vergeben werden und Wartezeiten für andere verkürzen sich.

Bitte haben Sie Verständnis, dass nicht oder zu spät abgesagte Termine gemäß § 615 BGB privat in Rechnung gestellt werden können, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte.

Termin absagen

Weitere Fragen

Was passiert, wenn die Einheiten aufgebraucht sind?

Gegen Ende besprechen wir den Stand und ob eine Fortsetzung sinnvoll erscheint. Über eine Folgeverordnung entscheidet die behandelnde Ärztin oder der Arzt. Ich halte den Verlauf schriftlich fest, damit Sie beim Arzttermin nichts aus dem Gedächtnis rekonstruieren müssen.

Kann ich mit laufender Verordnung die Praxis wechseln?

Melden Sie sich telefonisch oder per E-Mail. Wir sehen uns Verordnung und bisherigen Verlauf gemeinsam an.

Dürfen Eltern bei der Behandlung dabei sein?

Das besprechen wir beim ersten Telefonat und bei der Befundaufnahme, weil es vom Kind und vom Behandlungsziel abhängt.

Nächster Schritt

Brauchen Sie ein Rezept?

Haben Sie das Rezept, fehlt nur noch ein Termin. Melden Sie sich – den Rest klären wir im Gespräch.

Während einer Behandlung geht niemand ans Telefon. Eine Nachricht genügt – ich melde mich innerhalb von 48 Stunden zurück.

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