Verordnung erhalten
Vom Haus-, Kinder- oder Facharzt. Achten Sie auf das Ausstellungsdatum – damit beginnt die Frist.
Sie haben eine Verordnung für Ergotherapie? Hier stehen die vier Schritte bis zur Behandlung – ohne Amtsdeutsch.
Für eine ergotherapeutische Behandlung brauchen Sie in der Regel eine ärztliche Heilmittelverordnung, also das Rezept. Ausstellen kann sie Ihr Hausarzt, Kinderarzt oder ein Facharzt, etwa aus Neurologie oder Orthopädie.
So lange haben Sie ab dem Ausstellungsdatum Zeit, mit der Behandlung zu beginnen. Wird die Frist überschritten, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit und muss neu ausgestellt werden. Kürzer wird es, wenn das Rezept als dringlich gekennzeichnet ist oder aus dem Entlassmanagement des Krankenhauses stammt.
Schematische Darstellung, kein Muster einer echten Verordnung. Auf Ihrem Rezept können die Felder anders heißen und anders angeordnet sein.
Vom Haus-, Kinder- oder Facharzt. Achten Sie auf das Ausstellungsdatum – damit beginnt die Frist.
Telefonisch oder per E-Mail. Im Gespräch klären wir, was verordnet wurde, ob Hausbesuche vorgesehen sind und wann es losgehen kann.
Etwa 30 Minuten. Wir lernen uns kennen und sprechen über Beschwerden, Ziele und Alltag. Daraus entsteht Ihr Therapieplan.
Die verordneten Einheiten starten – abgestimmt auf Ihre persönlichen Ziele.
Liegt eine gültige Heilmittelverordnung vor, übernimmt die gesetzliche oder private Krankenkasse die Kosten der Ergotherapie in der Regel. Was bleibt, ist die gesetzliche Zuzahlung – wie hoch sie ausfällt, hängt von Ihrer Versicherungsform ab.
| Fall | Was Sie zahlen | Anmerkung |
|---|---|---|
| Gesetzlich versichert, ab 18 Jahren | 15 € je Verordnung sowie 10 % der Behandlungskosten | Gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung. Eine Befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. |
| Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren | keine Zuzahlung | Wird erst nach Bestätigung durch die Praxis ausgewiesen. |
| Privatversichert oder Selbstzahler | Nach den geltenden Vergütungssätzen | Auch Privatversicherte und Selbstzahler sind herzlich willkommen. Die Preise richten sich nach den jeweils geltenden Vergütungssätzen der Krankenkassen. Was auf Sie zukommt, besprechen wir vor Beginn der Behandlung. |
| Berufsgenossenschaft nach Arbeits- oder Wegeunfall | Abrechnung über die Berufsgenossenschaft | Sie gehen nicht in Vorleistung. Die Abrechnung läuft direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger. |
Nach Arbeits- oder Wegeunfällen können die Kosten für eine Ergotherapie auch über die Berufsgenossenschaft abgerechnet werden. Der Ablauf ist derselbe: Nach Erhalt der Verordnung vereinbaren Sie einen Termin, anschließend erfolgen Befundaufnahme und Therapie.
Welche Behandlung auf Ihrem Rezept stehen kannBitte sagen Sie frühzeitig ab – am besten 24 Stunden vorher, telefonisch oder per E-Mail.
Dann kann ich den Termin weitergeben und die Wartezeit für andere verkürzen. Als Ausfallregelung gilt: Nicht oder zu spät abgesagte Termine können nach § 615 BGB privat in Rechnung gestellt werden, wenn sich niemand anderes findet.
Für die Befundaufnahme benötigen Sie in der Regel nichts Besonderes – bringen Sie einfach sich selbst und Ihre ärztliche Verordnung mit.
Während der Befundaufnahme besprechen wir gemeinsam den weiteren Therapieverlauf. Falls für die folgenden Behandlungseinheiten zusätzliche Dinge wie ein Handtuch, Sportkleidung oder Turnschuhe benötigt werden, informiere ich Sie selbstverständlich rechtzeitig.
Liegt eine gültige ärztliche Heilmittelverordnung vor, werden die Kosten für die ergotherapeutische Behandlung in der Regel von Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse entsprechend der jeweiligen Versicherungsbedingungen übernommen. Die gesetzliche Zuzahlung ab 18 Jahren steht ausführlich im Abschnitt Kosten auf dieser Seite.
Sagen Sie den Termin bitte möglichst frühzeitig ab, idealerweise 24 Stunden vorher, telefonisch oder per E-Mail. Den vollständigen Regeltext samt der Grundlage nach § 615 BGB finden Sie im Abschnitt Ausfallregelung auf dieser Seite.
Sind seit dem Ausstellungsdatum mehr als 28 Tage vergangen, ist das Rezept ungültig. Sie brauchen dann ein neues von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Melden Sie sich trotzdem kurz – ich sage Ihnen, worauf beim neuen Rezept zu achten ist.
Gegen Ende der verordneten Einheiten besprechen wir, wie der Stand ist und ob eine Fortsetzung sinnvoll erscheint. Über eine Folgeverordnung entscheidet die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt. Ich halte den Verlauf schriftlich fest, damit Sie beim Arzttermin nichts aus dem Gedächtnis rekonstruieren müssen.
Ja. Hausbesuche sind nur möglich, wenn sie auf der ärztlichen Verordnung ausdrücklich vermerkt sind. Sprechen Sie das bitte bereits beim Arzttermin an, wenn eine Behandlung zu Hause oder in einer Einrichtung nötig ist. Fehlt der Vermerk, klären wir gemeinsam den weiteren Weg.
Melden Sie sich in diesem Fall bitte telefonisch oder per E-Mail. Wir sehen uns die Verordnung und den bisherigen Behandlungsverlauf gemeinsam an.
Das besprechen wir beim ersten Telefonat und bei der Befundaufnahme, weil es vom Kind und vom Behandlungsziel abhängt.
Haben Sie das Rezept, fehlt nur noch ein Termin. Melden Sie sich – den Rest klären wir im Gespräch.
Während einer Behandlung geht niemand ans Telefon. Eine Nachricht genügt – ich melde mich innerhalb von 48 Stunden zurück.
Vier Punkte sind vor der ersten Behandlung zu klären: Ihre ärztliche Verordnung, der Weg zum ersten Termin, die Kosten und die Regelung bei abgesagten Terminen.
Für eine ergotherapeutische Behandlung brauchen Sie in der Regel eine ärztliche Heilmittelverordnung, also das Rezept. Ausstellen kann sie Ihr Hausarzt, Kinderarzt oder ein Facharzt, etwa aus Neurologie oder Orthopädie.
Die Behandlung sollte grundsätzlich innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellungsdatum der Verordnung begonnen werden. In Ausnahmefällen (z. B. bei einem als dringlich gekennzeichneten Rezept oder Entlassmanagement aus dem Krankenhaus) gelten kürzere Fristen.
Sind seit dem Ausstellungsdatum mehr als 28 Tage vergangen, ist das Rezept ungültig. Sie brauchen dann ein neues von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Melden Sie sich trotzdem kurz – ich sage Ihnen, worauf beim neuen Rezept zu achten ist.
Schematische Darstellung, kein Muster einer echten Verordnung.
Sie bekommen die ärztliche Heilmittelverordnung von Ihrem Haus-, Kinder- oder Facharzt. Achten Sie auf das Ausstellungsdatum, denn damit beginnt die 28-Tage-Frist.
Telefonisch oder per E-Mail. Im Gespräch klären wir, was verordnet wurde, ob Hausbesuche vorgesehen sind und wann es losgehen kann.
Beim ersten Termin findet die ergotherapeutische Befundaufnahme statt. Diese dauert in der Regel etwa 30 Minuten. Dabei lernen wir uns kennen, besprechen Ihre Beschwerden, Ziele und Ihren Alltag und führen – je nach Verordnung – geeignete Tests und Untersuchungen durch.
Die verordneten Einheiten starten – abgestimmt auf Ihre persönlichen Ziele.
Die vier Abrechnungswege im Überblick. Die genannten Beträge sind gesetzlich geregelt und werden nicht von der Praxis festgelegt.
Liegt eine gültige ärztliche Heilmittelverordnung vor, werden die Kosten für die ergotherapeutische Behandlung in der Regel von Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse entsprechend der jeweiligen Versicherungsbedingungen übernommen.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren müssen grundsätzlich eine gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung leisten. Diese beträgt 15 € je Verordnung sowie 10 % der Behandlungskosten. Von der Zuzahlung können Patientinnen und Patienten unter bestimmten Voraussetzungen befreit sein, beispielsweise wenn eine Zuzahlungsbefreiung der Krankenkasse vorliegt.
Selbstzahler erhalten vor Behandlungsbeginn selbstverständlich eine transparente Information über die entstehenden Kosten.
Legasthenie-Training als SelbstzahlerleistungNach Arbeits- oder Wegeunfällen können die Kosten für eine Ergotherapie auch über die Berufsgenossenschaft abgerechnet werden. Der Ablauf ist derselbe: Nach Erhalt der Verordnung vereinbaren Sie einen Termin, anschließend erfolgen Befundaufnahme und Therapie.
Welche Behandlung auf Ihrem Rezept stehen kannBitte sagen Sie frühzeitig ab – am besten 24 Stunden vorher, telefonisch oder per E-Mail.
Dann kann ich den Termin weitergeben und die Wartezeit für andere verkürzen. Als Ausfallregelung gilt: Nicht oder zu spät abgesagte Termine können nach § 615 BGB privat in Rechnung gestellt werden, wenn sich niemand anderes findet.
Für die Befundaufnahme benötigen Sie in der Regel nichts Besonderes – bringen Sie einfach sich selbst und Ihre ärztliche Verordnung mit.
Während der Befundaufnahme besprechen wir gemeinsam den weiteren Therapieverlauf. Falls für die folgenden Behandlungseinheiten zusätzliche Dinge wie ein Handtuch, Sportkleidung oder Turnschuhe benötigt werden, informiere ich Sie selbstverständlich rechtzeitig.
Liegt eine gültige ärztliche Heilmittelverordnung vor, werden die Kosten für die ergotherapeutische Behandlung in der Regel von Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse entsprechend der jeweiligen Versicherungsbedingungen übernommen. Die gesetzliche Zuzahlung ab 18 Jahren steht ausführlich im Abschnitt Kosten auf dieser Seite.
Sagen Sie den Termin bitte möglichst frühzeitig ab, idealerweise 24 Stunden vorher, telefonisch oder per E-Mail. Den vollständigen Regeltext samt der Grundlage nach § 615 BGB finden Sie im Abschnitt Ausfallregelung auf dieser Seite.
Sind seit dem Ausstellungsdatum mehr als 28 Tage vergangen, ist das Rezept ungültig. Sie brauchen dann ein neues von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Melden Sie sich trotzdem kurz – ich sage Ihnen, worauf beim neuen Rezept zu achten ist.
Gegen Ende der verordneten Einheiten besprechen wir, wie der Stand ist und ob eine Fortsetzung sinnvoll erscheint. Über eine Folgeverordnung entscheidet die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt. Ich halte den Verlauf schriftlich fest, damit Sie beim Arzttermin nichts aus dem Gedächtnis rekonstruieren müssen.
Ja. Hausbesuche sind nur möglich, wenn sie auf der ärztlichen Verordnung ausdrücklich vermerkt sind. Sprechen Sie das bitte bereits beim Arzttermin an, wenn eine Behandlung zu Hause oder in einer Einrichtung nötig ist. Fehlt der Vermerk, klären wir gemeinsam den weiteren Weg.
Melden Sie sich in diesem Fall bitte telefonisch oder per E-Mail. Wir sehen uns die Verordnung und den bisherigen Behandlungsverlauf gemeinsam an.
Das besprechen wir beim ersten Telefonat und bei der Befundaufnahme, weil es vom Kind und vom Behandlungsziel abhängt.
Dann melden Sie sich gern. In einem kurzen Telefonat klären wir das Wichtigste und finden einen Termin für die Befundaufnahme.
06656 9116362Mo, Di und Do von 8 bis 18 Uhr, Fr von 8 bis 15 Uhr – Termine nur nach Vereinbarung. Mittwoch und am Wochenende ist die Praxis geschlossen.
Während einer Behandlung geht am Telefon niemand ran. Hinterlassen Sie gern eine Nachricht oder schreiben Sie mir – ich melde mich innerhalb von 48 Stunden zurück.
E-Mail: kontakt@ergotherapie-barth.de
Termin anfragenVier Dinge sind vorab zu klären: Ihre Verordnung und ihre Frist, der Weg zum ersten Termin, die Kosten und die Regelung bei abgesagten Terminen.
Für eine ergotherapeutische Behandlung brauchen Sie in der Regel eine ärztliche Heilmittelverordnung. Ausstellen kann sie Ihr Haus- oder Kinderarzt oder eine Fachärztin, je nach Erkrankung.
28 Kalendertage ab Ausstellungsdatum haben Sie Zeit, mit der Behandlung zu beginnen. Bei dringlich gekennzeichneten Rezepten oder aus dem Entlassmanagement gelten kürzere Fristen.
Sind seit dem Ausstellungsdatum mehr als 28 Tage vergangen, ist das Rezept ungültig. Sie brauchen dann ein neues von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Melden Sie sich trotzdem kurz – ich sage Ihnen, worauf beim neuen Rezept zu achten ist.
Ja. Hausbesuche sind nur möglich, wenn sie auf der Verordnung ausdrücklich vermerkt sind. Sprechen Sie das bitte schon beim Arzttermin an. Fehlt der Vermerk, klären wir gemeinsam den weiteren Weg.
Achten Sie auf das Ausstellungsdatum – damit beginnt die 28-Tage-Frist.
Im Telefonat klären wir, welche Therapie verordnet wurde, ob Hausbesuche vorgesehen sind und wann die Befundaufnahme stattfinden kann.
Etwa 30 Minuten. Wir besprechen Beschwerden, Ziele und Alltag; daraus entsteht Ihr Therapieplan.
Die verordneten Einheiten starten, abgestimmt auf Ihre persönlichen Ziele.
Die genannten Beträge sind gesetzlich geregelt und werden nicht von der Praxis festgelegt.
Gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung. Eine Befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Wird erst nach Bestätigung durch die Praxis ausgewiesen.
Privatversicherte und Selbstzahler sind herzlich willkommen. Die Preise richten sich nach den geltenden Vergütungssätzen und werden vor Beginn der Behandlung besprochen.
Nach Arbeits- oder Wegeunfällen. Sie gehen nicht in Vorleistung. Die Abrechnung läuft direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger.
Nach Arbeits- oder Wegeunfällen kann die Behandlung über die Berufsgenossenschaft laufen. Der Ablauf ist derselbe: Nach Erhalt der Verordnung vereinbaren Sie einen Termin, anschließend folgen Befundaufnahme und Therapie.
Liegt eine gültige Heilmittelverordnung vor, übernimmt Ihre gesetzliche oder private Krankenkasse die Kosten in der Regel nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Von der Zuzahlung können Patientinnen und Patienten unter bestimmten Voraussetzungen befreit sein, etwa mit einer Zuzahlungsbefreiung der Krankenkasse.
Bitte sagen Sie möglichst früh ab – idealerweise 24 Stunden vorher, telefonisch oder per E-Mail.
So kann der Termin anderweitig vergeben werden und Wartezeiten für andere verkürzen sich.
Bitte haben Sie Verständnis, dass nicht oder zu spät abgesagte Termine gemäß § 615 BGB privat in Rechnung gestellt werden können, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte.
Termin absagenGegen Ende besprechen wir den Stand und ob eine Fortsetzung sinnvoll erscheint. Über eine Folgeverordnung entscheidet die behandelnde Ärztin oder der Arzt. Ich halte den Verlauf schriftlich fest, damit Sie beim Arzttermin nichts aus dem Gedächtnis rekonstruieren müssen.
Melden Sie sich telefonisch oder per E-Mail. Wir sehen uns Verordnung und bisherigen Verlauf gemeinsam an.
Das besprechen wir beim ersten Telefonat und bei der Befundaufnahme, weil es vom Kind und vom Behandlungsziel abhängt.
Haben Sie das Rezept, fehlt nur noch ein Termin. Melden Sie sich – den Rest klären wir im Gespräch.
Während einer Behandlung geht niemand ans Telefon. Eine Nachricht genügt – ich melde mich innerhalb von 48 Stunden zurück.
Termin anfragenNotwendige Cookies braucht die Seite, um zu funktionieren. Alles andere laden wir erst, wenn Sie zustimmen: die Karte von Google Maps und die Reichweitenmessung mit Google Analytics. Ihre Wahl wird lokal in Ihrem Browser gespeichert und lässt sich unten im Fuß jederzeit ändern. Mehr dazu in den Datenschutzhinweisen.
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